Befreiung von der Visapflicht

Deutsche Staatsangehörige die nach Mosambik für touristische- oder Geschäftszwecke und ein Aufenthalt von bis 30 Tagen einreisen wollen, sind seit dem 1. Mai 2023 von der Visapflicht befreit.

Artikel 1 - Befreiung von der Visapflicht

Der Ministerrat hat mit dem Dekret Nr. 10/2023 von 31. März 2023 beschlossen, dass Staatsbürger bestimmter Länder von der Visapflicht für die Einreise nach Mosambik ausgenommen sind. Hierzu zählen die folgenden Länder:

Kanada
Schweizerische Eidgenossenschaft
Vereinigte Arabische Emirate
Staat Israel
Vereinigte Staaten von Amerika
Russische Föderation
Japan
Königreich Saudi-Arabien
Königreich Belgien
Königreich Dänemark
Königreich Spanien
Königreich Norwegen
Königreich Schweden
Königreich der Niederlande
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Republik Korea
Republik Côte d’Ivoire
Republik Finnland
Republik Indonesien
Republik Irland
Republik Singapur
Republik Ghana
Republik Senegal
Bundesrepublik Deutschland
Französische Republik
Italienische Republik
Volksrepublik China
Portugiesische Republik
Ukraine

Artikel 2 - Aufenthaltsdauer

Reisende, die unter die Visabefreiung fallen, dürfen sich bis zu 30 Tage in Mosambik aufhalten. Eine Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Der Antrag auf Verlängerung muss bei der zuständigen Migrationsbehörde gestellt werden.

Artikel 3 - Migrationsformalitäten

  • Die Visabefreiung ist allerdings keine Befreiung der rechtlich geltenden Bestimmungen zur Einreise nach Mosambik. Weiterhin gilt, dass die Einreise für deutsche Staatsbürger nur mit folgenden Dokumenten möglich ist:

    a) Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit nach Reiseantritt
    b) Hin- und Rückflugticket
    c) Unterkunftsnachweis

Artikel 4 - Gebühr

Für die Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 650,00 Meticais (ca. 10 USD) vor Ort fällig.

Quelle: Diese Informationen sind aus dem Dekret NR. 10/2023 aus dem „Bolentin da República de Moçambique “1 Série-Nr. 63, von 31 März 2023“ entnommen worden.