Unterlagen

Zur Beantragung des Visums benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antragsformular einfach (lückenlos in BLOCKSCHRIFT ausgefüllt, datiert und unterschrieben)
  • zwei identische Passbilder, die nicht älter als ein halbes Jahr sind
  • Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit nach Reiseantritt und mindestens einer freien Doppelseite
  • Bestätigung der Flugbuchung für die Hin- und Rückreise (ab Deutschland)
  • Buchungsbestätigung der Unterkunft (Hotel/Campingplatz)
  • Frankierter und adressierter Rückumschlag (für Rücksendung per Einschreiben)

Befreiung von der Visapflicht

Deutsche Staatsangehörige, die für einen Zeitraum von 30 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken nach Mosambik reisen wollen, sind von der Visapflicht befreit.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den folgenden Link: Befreiung von der Visapflicht

Geschäftsreisen

Bei Geschäftsreisen benötigen wir zusätzlich:

  • Schreiben des deutschen Unternehmens über Zweck und Dauer der Reise sowie Bestätigung der Kostenübernahme
  • Einladung des Geschäftspartners aus Mosambik

Die Einladung muss namentlich auf den oder die Reisenden ausgestellt sein, den Grund der Reise und die Pass- und Reisedaten enthalten. Die Einladung muss auf Firmenpapier gedruckt sein und den Stempel des einladenden Unternehmens tragen.

Besucherreisen

Wenn Sie ein Unternehmen besuchen möchten, benötigen wir von Ihnen eine Einladung des Unternehmens, das sie besuchen möchten. Die Einladung muss unterschrieben sein und einen Stempel des jeweiligen Unternehmens enthalten.

Wenn Sie eine Privatperson besuchen möchten, benötigen wir eine formlose Einladung mit der Bestätigung der Unterkunft bei der zu besuchenden Person in Mosambik samt Verpflichtungserklärung. Diese Einladung muss vom Einwohnermeldeamt in Mosambik (Direcção Nacional De Identificação Civil „Conservatória“) unterschrieben sein.

Reise mit minderjährigen Kindern

Bei Namensungleichheit oder wenn ein Elternteil nicht mitreist, muss eine beglaubigte Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mit Nennung beider Elternteile vorliegen.